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Berufskleidung absetzen: typisch beruflich oder Alltagsgarderobe?

Der Blaumann ist absetzbar, der schwarze Anzug nicht - und zwar auch dann nicht, wenn du ihn ausschließlich für Kundentermine trägst. Wo die Grenze in Österreich und Deutschland verläuft, was der BFH 2022 dazu entschieden hat und warum die Vorsteuer der Einkommensteuer folgt.

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Kaum eine Ausgabe wird so oft gebucht und so oft gestrichen wie Kleidung. Die Logik wirkt zwingend: Ohne den Anzug kein Kundentermin, ohne Kundentermin kein Auftrag, also Betriebsausgabe. Die Finanzverwaltung sieht das anders, und sie hat auf beiden Seiten der Grenze die Gerichte hinter sich. Entscheidend ist nicht, wofür du die Kleidung tatsächlich benutzt, sondern wofür man sie benutzen könnte. Hier steht, welche Kleidung du in Österreich und Deutschland wirklich absetzen kannst, warum ausgerechnet der schwarze Anzug durchfällt, was für Reinigung gilt und warum die Umsatzsteuer dieselbe Entscheidung noch einmal trifft.

Was zählt überhaupt als Berufskleidung?

Beide Rechtsordnungen benutzen denselben Begriff: typische Berufskleidung.

In Deutschland steht er im Katalog der Werbungskosten. § 9 EStG nennt in Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 wörtlich "Aufwendungen für Arbeitsmittel, zum Beispiel für Werkzeuge und typische Berufskleidung". Für Selbstständige gilt nichts anderes, nur unter dem Namen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG.

In Österreich steht derselbe Gedanke in § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988: abzugsfähig sind "Ausgaben für Arbeitsmittel (zB Werkzeug und Berufskleidung)". Das Finanzministerium fasst es in seinem Glossar so zusammen: "Typische Berufs- oder Arbeitsschutzkleidung z. B. Arbeitsmäntel, Uniformen) kann als Bekleidungsaufwand bzw. als Werbungskosten geltend gemacht werden" (BMF-Glossar, Arbeitskleidung).

Unstrittig absetzbar ist damit alles, was du privat vernünftigerweise nicht anziehen würdest:

  • Schutzkleidung: Sicherheitsschuhe, Helm, Schnittschutzhose, Warnweste, Laborkittel
  • Arbeitskleidung im engeren Sinn: Monteuranzug, Malerhose, Kochjacke, Arbeitsmantel
  • Uniformen und Dienstkleidung, auch die einer Fluglinie oder eines Sicherheitsdienstes
  • Kleidung mit Firmenlogo oder Aufdruck, wenn der Aufdruck nicht nachträglich entfernbar ist

Ebenfalls abziehbar sind die Anschaffungskosten samt Nebenkosten und, dazu gleich mehr, die laufende Reinigung.

Warum fällt der schwarze Anzug durch?

Weil er auch außerhalb des Berufs getragen werden kann. Der Bundesfinanzhof hat das am 16. März 2022 in einem Fall entschieden, der die Grenze besonders scharf zeigt: Zwei selbstständige Trauerredner wollten schwarze Anzüge, Blusen und Pullover als Betriebsausgaben abziehen. Der Leitsatz des Urteils VIII R 33/18 lautet wörtlich: "Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar."

Die Vorschrift dahinter ist kurz und gnadenlos. § 12 Nr. 1 EStG schließt die Aufwendungen für die Lebensführung vom Abzug aus, "die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen". Der letzte Halbsatz ist der entscheidende: Selbst wenn die Kleidung dem Beruf dient, bleibt sie privat.

Damit fallen die Klassiker aus der Buchhaltung heraus: Anzug, Kostüm, Hemd, Bluse, Krawatte, Business-Schuhe, der gute Mantel für Termine. Auch das Argument "ich trage das nur im Job" trägt nicht, denn geprüft wird die Eignung zur privaten Nutzung, nicht deine Gewohnheit.

Österreich kommt über einen anderen Paragrafen zum selben Ergebnis. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 verbietet den Abzug von Aufwendungen für die Lebensführung, selbst wenn sie die berufliche Tätigkeit fördern. Bürgerliche Kleidung ist damit auch dort außen vor.

Was heißt "Uniformcharakter" in Österreich?

Es ist die praktische Prüfregel der österreichischen Verwaltung: Kleidung ist dann typische Berufskleidung, wenn sie einen allgemein erkennbaren Uniformcharakter hat, der die private Nutzung praktisch ausschließt. Erkennbar wird dieser Charakter über die Aufschrift oder die Art der Kleidung, die dich einem bestimmten Betrieb oder einer bestimmten Tätigkeit zuordnet.

Das berühmte Beispiel ist das Dirndl in der Gastronomie. Als Kleidungsstück ist es privat tragbar und damit nicht absetzbar. Trägt das gesamte Servicepersonal dieselbe Tracht mit dem Namen des Hauses, entsteht der Uniformcharakter und der Abzug wird möglich. Dieselbe Logik gilt für das Polohemd mit gesticktem Firmenlogo gegenüber dem identischen Polohemd ohne Stickerei.

Deutschland arbeitet ohne dieses Wort, landet aber am selben Punkt: Ein dauerhaft angebrachtes Logo macht aus einem T-Shirt Arbeitskleidung, weil die private Nutzung dadurch praktisch entfällt.

Merke dir die Prüfreihenfolge, sie funktioniert in beiden Ländern:

  1. Ist die Kleidung objektiv nahezu ausschließlich beruflich verwendbar? Dann absetzbar.
  2. Falls nein: Trägt sie ein dauerhaftes Kennzeichen, das sie deinem Betrieb zuordnet? Dann absetzbar.
  3. Falls nein: privat, egal wie oft du sie beruflich trägst.

Und die Umsatzsteuer?

Sie folgt der Entscheidung, die du gerade in der Einkommensteuer getroffen hast. Das ist der Punkt, an dem die meisten Buchungen inkonsistent werden: Die Kleidung landet zwar nicht im Aufwand, aber die Vorsteuer wird trotzdem gezogen.

In Deutschland regelt das § 15 Abs. 1a UStG ausdrücklich: "Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gilt, entfallen." Bürgerliche Kleidung fällt unter § 12 Nr. 1 EStG, also ist auch die Vorsteuer weg.

In Österreich steht die Parallelvorschrift in § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994: Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind Leistungen, "deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 ... sind".

Praktisch heißt das: eine Entscheidung, zwei Konsequenzen. Blaumann mit Logo: Betriebsausgabe und Vorsteuer. Anzug: weder noch. Wer nur die erste Hälfte umsetzt, hat bei der nächsten Prüfung zwei Korrekturen statt einer.

Reinigung, Arbeitgeber-Kleidung, Nachweise

Reinigung. Ist die Kleidung typische Berufskleidung, sind auch ihre Reinigung und Instandhaltung abziehbar. Der BFH hat am 29. Juni 1993 im Verfahren VI R 77/91 (Diensthemden eines Polizeibeamten) entschieden, dass sogar das Waschen in der eigenen Maschine zählt und die Kosten geschätzt werden dürfen, etwa über die Zahl zusätzlicher Waschgänge multipliziert mit den Kosten eines Waschgangs nach Erfahrungswerten von Verbraucherverbänden. Österreich ist enger: Reinigungskosten führen nur dann zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wenn sie durch eine außergewöhnliche berufliche Verschmutzung klar höher ausfallen als die Reinigung von Alltagskleidung, und der Nachweis läuft in der Praxis über eine Rechnung eines Dritten.

Kleidung vom Arbeitgeber. Wenn du Personal beschäftigst, ist die Sachlage in Deutschland eindeutig: Nach § 3 Nr. 31 EStG ist "die typische Berufskleidung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlässt" steuerfrei. Die Vorschrift erfasst auch Barablösungen, wenn sie betrieblich begründet sind und die tatsächlichen Aufwendungen nicht offensichtlich übersteigen. Wichtig: Überlassen heißt nicht schenken. Wer dem Team Alltagskleidung finanziert, löst Lohnsteuer aus.

Nachweise. Es reicht die Rechnung plus ein Satz zum Zweck. Halte im Beleg fest, um welches Kleidungsstück es geht und was es zur Berufskleidung macht: Schutzfunktion, Uniform oder dauerhaft angebrachtes Logo. Bei Logo-Kleidung lohnt sich ein Foto im Beleg, weil genau dieser Punkt Jahre später bestritten wird. Bei Reinigungskosten gehört die Berechnungsgrundlage einmal dokumentiert, nicht jedes Jahr neu geschätzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Absetzbar ist nur typische Berufskleidung: Schutzkleidung, Uniform, Arbeitskleidung im engeren Sinn oder Kleidung mit dauerhaftem Firmenkennzeichen.
  • Bürgerliche Kleidung bleibt privat, auch bei ausschließlich beruflicher Nutzung. Der BFH hat das 2022 für schwarze Anzüge von Trauerrednern bestätigt.
  • Österreich prüft über den Uniformcharakter, Deutschland über die Eignung zur privaten Nutzung. Das Ergebnis ist fast immer dasselbe.
  • Die Vorsteuer folgt der Einkommensteuer: kein Abzug bei bürgerlicher Kleidung, in Deutschland nach § 15 Abs. 1a UStG, in Österreich nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994.
  • Reinigungskosten sind bei typischer Berufskleidung abziehbar, in Deutschland notfalls geschätzt, in Österreich nur bei außergewöhnlicher Verschmutzung mit Nachweis.
  • Typische Berufskleidung, die du deinem Team überlässt, ist in Deutschland nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

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