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Beleg fotografieren statt abtippen: so erfasst du Eingangsrechnungen rechtssicher

Papierbeleg mit dem Smartphone fotografieren und das Original wegwerfen: In Deutschland ist das seit den GoBD ausdrücklich erlaubt, in Österreich über § 132 BAO gedeckt. Aber der Foto-Ordner am Handy reicht nicht. Welche Regeln gelten, welche Fristen laufen und woran ersetzendes Scannen scheitert.

20. Juli 20265 Min. Lesezeit
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