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Fortbildung absetzen: was das Finanzamt anerkennt - und was nicht
Ein Kurs im eigenen Beruf ist voll abziehbar, die erste Ausbildung dagegen nicht: In Deutschland zieht § 4 Abs. 9 EStG diese Grenze und lässt nur 6.000 Euro Sonderausgaben übrig, in Österreich unterscheidet § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 zwischen Fortbildung, Ausbildung und Umschulung. Beide Systeme mit Paragraf, Urteil und den typischen Fallen.
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