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Leasing oder Kauf: der Steuervorteil ist in Wahrheit ein Zeitvorteil

Absetzen kannst du in beiden Fällen fast alles, was du zahlst. Der Unterschied liegt darin, wann. Dazu drei Punkte, an denen Österreich und Deutschland komplett auseinanderlaufen: die degressive Abschreibung, der Anschaffungsmonat und die Leasingsonderzahlung.

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Ein Verkäufer sagt dir, Leasing sei steuerlich günstiger, weil du die Raten voll absetzen kannst, während du beim Kauf "nur abschreibst". Beide Hälften des Satzes stimmen. Der Schluss daraus stimmt nicht.

Denn absetzen kannst du in beiden Fällen praktisch alles, was du zahlst: beim Leasing die Raten, beim Kauf die Abschreibung plus die Zinsen der Finanzierung. Über die gesamte Nutzungsdauer landet ungefähr derselbe Aufwand in deiner Gewinnermittlung. Was sich unterscheidet, ist der Zeitpunkt. Und weil der Zeitpunkt entscheidet, wann du weniger Steuer zahlst, entscheidet er auch, ob sich eine Anschaffung dieses Jahr oder erst nächstes Jahr lohnt.

Diese Seite zeigt, wovon das Timing abhängt, und wo Österreich und Deutschland dabei so weit auseinanderliegen, dass die gängigen Vergleichstabellen für das jeweils andere Land falsch sind. Fahrzeuge bleiben hier bewusst außen vor, weil für sie zusätzliche Sonderregeln gelten: dazu steht das Nötige in Firmenwagen privat nutzen und in Kilometergeld oder Fahrtenbuch.

Was ist der steuerliche Unterschied überhaupt?

Er hängt an einer einzigen Frage: Wem wird das Wirtschaftsgut zugerechnet?

Gehört es dem Leasinggeber, ist der Fall einfach. Du zahlst Raten, die Raten sind Betriebsausgaben, in deiner Bilanz steht nichts. Gehört es wirtschaftlich dir, dreht sich alles um: Du musst das Gut aktivieren, es über die Nutzungsdauer abschreiben, und die Raten werden in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil zerlegt. Nur der Zinsanteil ist dann sofort Aufwand.

Beide Länder regeln diese Zurechnung, und die Formulierungen sind unterschiedlich streng. In Deutschland sagt § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO: "Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen."

Österreich kommt in § 24 Abs. 1 lit. d BAO mit einem einzigen Satz aus: "Wirtschaftsgüter, über die jemand die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt, werden diesem zugerechnet."

Der deutsche Text nennt einen Maßstab, nämlich die gewöhnliche Nutzungsdauer. Der österreichische nicht. In der Praxis prüfen beide Finanzverwaltungen trotzdem dasselbe Verhältnis, dazu gleich mehr.

Wann kippt ein Leasingvertrag zum Kauf?

Der Maßstab ist die Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, und die Faustzahl ist in beiden Ländern dieselbe: 40 und 90 Prozent.

In Deutschland stammt sie aus den Leasingerlassen der Finanzverwaltung, zuerst dem Vollamortisationserlass vom 19. April 1971 (BStBl I 1971, 264), später ergänzt für Teilamortisationsverträge. Liegt die Grundmietzeit dazwischen und gibt es keine Kaufoption zu einem Sonderpreis, bleibt das Gut beim Leasinggeber.

In Österreich gilt derselbe Rahmen. Die WKO fasst die Kriterien so zusammen: Beim Vollamortisationsvertrag wandert das Wirtschaftsgut zum Leasingnehmer, wenn die Grundmietzeit über 90 Prozent der Nutzungsdauer liegt, wenn sie unter 40 Prozent liegt, oder wenn eine Kaufoption zu einem wirtschaftlich unvernünftig niedrigen Preis besteht.

Zwei Konstellationen kippen unabhängig von jeder Prozentzahl:

  • Spezialleasing. Ein Gut, das aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nur du nutzen kannst, wird dir zugerechnet. Eine Maschine, die auf deine Fertigung zugeschnitten ist, kann der Leasinggeber niemandem sonst überlassen.
  • Die zu billige Kaufoption. Liegt der Optionspreis deutlich unter dem voraussichtlichen Verkehrswert am Ende, ist der Vertrag wirtschaftlich ein Ratenkauf, egal was auf dem Papier steht.

Das ist kein theoretisches Risiko. Wenn die Zurechnung kippt, kippt rückwirkend die gesamte Buchung: aktivieren, abschreiben, Raten aufteilen, Gewinn korrigieren.

Wie viel Abschreibung bekommst du beim Kauf gerade?

Wenn die Rechnung ohnehin am Timing hängt, dann ist die interessanteste Zahl die Abschreibung im ersten Jahr. Und da liegt derzeit ein deutlicher Unterschied.

Deutschland hat die degressive Abschreibung befristet zurückgeholt. § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG gilt für "bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind". Satz 2 begrenzt den Satz: höchstens das Dreifache des linearen Prozentsatzes und höchstens 30 Prozent. Es ist also ein Fenster, das sich Ende 2027 wieder schließt.

Österreich hat sie dauerhaft. § 7 Abs. 1a EStG 1988 erlaubt die degressive Abschreibung mit höchstens 30 Prozent vom Restbuchwert ohne Enddatum, dafür mit einer Ausnahmeliste. Ausgenommen sind unter anderem gebrauchte Wirtschaftsgüter, Güter mit einer Sonderform der AfA nach § 8 (mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen mit null Gramm CO2), bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter sowie Anlagen für fossile Energieträger und Luftfahrzeuge.

Merk dir vor allem den Punkt mit den gebrauchten Gütern: In Österreich schließt er die degressive AfA für eine gebrauchte Maschine komplett aus, in Deutschland steht diese Einschränkung nicht im Gesetz.

Gegenüberstellung Österreich und Deutschland bei der degressiven Abschreibung: Österreich erlaubt bis zu 30 Prozent dauerhaft nach Paragraf 7 Absatz 1a EStG 1988, schließt aber gebrauchte Wirtschaftsgüter aus. Deutschland erlaubt bis zu 30 Prozent und höchstens das Dreifache des linearen Satzes nur für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 nach Paragraf 7 Absatz 2 EStG, ohne Ausschluss gebrauchter Güter.
Degressive Abschreibung im Vergleich: Österreich höchstens 30 Prozent vom Restbuchwert, dauerhaft, ausgenommen unter anderem gebrauchte Wirtschaftsgüter, Güter mit Sonder-AfA nach § 8 (außer Kraftfahrzeuge mit 0 Gramm CO2), bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter, fossile Anlagen und Luftfahrzeuge. Deutschland höchstens 30 Prozent und höchstens das Dreifache des linearen Satzes, nur für Anschaffungen nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028, ohne Ausschluss gebrauchter Güter. Quellen: § 7 Abs. 1a EStG 1988 und § 7 Abs. 2 EStG, Rechtsstand 16.08.2026.

Warum der Anschaffungsmonat in Österreich fast egal ist

Jetzt kommt der Unterschied, den kaum eine Übersicht erwähnt, obwohl er im ersten Jahr am meisten Geld bewegt: Beide Länder rechnen die Abschreibung im Anschaffungsjahr anteilig, aber nach völlig verschiedenen Rastern.

Deutschland rechnet monatsgenau. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG: "Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht." Für die degressive AfA gilt das ausdrücklich genauso, § 7 Abs. 2 Satz 3 verweist darauf.

Österreich kennt nur zwei Hälften. § 7 Abs. 2 EStG 1988: "Wird das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate genutzt, dann ist der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte dieses Betrages."

Rechne es an einer Maschine für 60.000 Euro netto mit acht Jahren Nutzungsdauer durch. Linear wären das 7.500 Euro im Jahr, degressiv mit 30 Prozent im ersten vollen Jahr 18.000 Euro. Kaufst du sie im Dezember, bekommst du in Deutschland ein Zwölftel davon, also 1.500 Euro. In Österreich hast du sie weniger als sechs Monate genutzt, bekommst also die Hälfte: 9.000 Euro. Das ist bei identischer Maschine, identischem Preis und identischem Prozentsatz das Sechsfache.

Balkengrafik der Abschreibung im ersten Jahr für eine Maschine mit 60.000 Euro und acht Jahren Nutzungsdauer bei Kauf im Dezember: Österreich 9.000 Euro durch die Halbjahresregelung, Deutschland 1.500 Euro durch die Zwölftelregelung. Zum Vergleich die volle Jahres-AfA degressiv mit 18.000 Euro und linear mit 7.500 Euro.
Eigene Rechnung, Maschine 60.000 Euro netto, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre, degressiver Satz 30 Prozent: volle Jahres-AfA degressiv 18.000 Euro, linear 7.500 Euro. Bei Anschaffung im Dezember beträgt die AfA im ersten Jahr in Österreich 9.000 Euro (halber Jahresbetrag) und in Deutschland 1.500 Euro (ein Zwölftel). Quellen: § 7 Abs. 2 EStG 1988, § 7 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 3 EStG, Rechtsstand 16.08.2026.

Praktisch heißt das: In Deutschland ist eine Investition kurz vor Jahresende steuerlich fast wertlos, in Österreich holt sie noch einen halben Jahresbetrag. Wer den Kauf in Deutschland um zwei Wochen auf Anfang Januar schiebt, verliert nichts, sondern gewinnt elf Zwölftel.

Die teuerste Falle heißt Leasingsonderzahlung

Beim Leasing gibt es einen ähnlichen Zeitpunkt-Effekt, und der geht in die andere Richtung. Viele Verträge beginnen mit einer hohen Sonderzahlung, oft 20 oder 30 Prozent, mit dem Argument, die sei sofort abzugsfähig. Ob das stimmt, hängt vom Land und von deiner Gewinnermittlung ab.

Wenn du bilanzierst, ist die Frage schnell erledigt: Die Sonderzahlung wird in beiden Ländern als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten über die Laufzeit verteilt. Interessant wird es bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung beziehungsweise der Einnahmenüberschussrechnung, wo sonst das Zahlungsdatum zählt.

Deutschland zieht die Grenze bei fünf Jahren. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG: "Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird." Bei einer Laufzeit bis fünf Jahre bleibt es also beim Abfluss.

Österreich zieht sie beim Folgejahr. § 4 Abs. 6 EStG 1988: "Nicht aktivierungspflichtige Vorauszahlungen von Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten müssen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr." Leasingraten sind Mietkosten in diesem Sinn, solange das Gut dem Leasinggeber zugerechnet wird. Eine Sonderzahlung für vier Jahre ist damit zu verteilen.

Der Effekt ist drastisch. Eine Sonderzahlung von 12.000 Euro bei 48 Monaten Laufzeit, gezahlt im Oktober: In Deutschland sind das 12.000 Euro Betriebsausgabe im selben Jahr. In Österreich sind es 250 Euro pro Monat, für Oktober bis Dezember also 750 Euro.

Vergleich der abzugsfähigen Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr: bei 12.000 Euro Sonderzahlung, 48 Monaten Laufzeit und Zahlung im Oktober sind in Deutschland 12.000 Euro sofort abzugsfähig, in Österreich nur 750 Euro, weil auf 48 Monate zu je 250 Euro verteilt wird.
Eigene Rechnung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Leasingsonderzahlung 12.000 Euro, Laufzeit 48 Monate, Zahlung im Oktober. Deutschland 12.000 Euro im Zahlungsjahr, weil die Verteilungspflicht erst über fünf Jahren greift. Österreich 250 Euro je Monat, im Zahlungsjahr also 750 Euro für Oktober bis Dezember. Bei Bilanzierung wird in beiden Ländern ohnehin abgegrenzt. Quellen: § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 4 Abs. 6 EStG 1988, Rechtsstand 16.08.2026.

Ein Verkaufsargument, das in Deutschland trägt, ist in Österreich damit einfach falsch. Und in Deutschland hat es eine zweite Grenze: § 11 Abs. 2 Satz 5 EStG stellt klar, dass § 42 AO unberührt bleibt, also die Regeln zum Gestaltungsmissbrauch.

Was heißt das für deine Entscheidung?

Fünf Fragen, in dieser Reihenfolge:

  1. Wem wird das Gut zugerechnet? Steht die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der Nutzungsdauer, gibt es keine Kaufoption zum Sonderpreis und ist es kein Spezialleasing? Wenn eine dieser Antworten nein lautet, rechnest du ohnehin wie beim Kauf.
  2. In welchem Monat passiert es? In Deutschland verschenkst du bei einem Kauf im vierten Quartal fast die gesamte Erst-AfA, in Österreich verlierst du nur die Hälfte des Jahresbetrags.
  3. Neu oder gebraucht? In Österreich entscheidet das über die degressive AfA, in Deutschland nicht.
  4. Wie ermittelst du deinen Gewinn? Die Sonderzahlungs-Falle betrifft nur Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Wer bilanziert, verteilt in beiden Ländern.
  5. Was bringt das Jahr danach? Ein hoher Abzug jetzt bedeutet einen niedrigeren später. Wenn dein Gewinn nächstes Jahr deutlich höher wird, ist das Vorziehen kein Gewinn, sondern ein Nachteil.

Die Liquiditätsfrage, ob dich eine Rate monatlich weniger belastet als eine Anschaffung, ist davon völlig unabhängig, und sie ist oft die wichtigere. Nur ist sie eben keine Steuerfrage. Verwandte Themen findest du in GWG oder AfA für die kleinen Beträge und in Bankgebühren und Zinsen absetzen für die Finanzierungsseite.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

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