Die Umsatzsteuer ist auf fast jeder Rechnung dabei, und trotzdem eine der häufigsten Fehlerquellen. Dabei ist das Prinzip einfach: Entgelt (netto) + Steuersatz + Steuerbetrag, sauber getrennt ausgewiesen. Hier ist die Anleitung samt Sonderfällen.
Die drei Bausteine
Eine korrekte Rechnung zeigt:
- Das Entgelt: der Nettobetrag deiner Leistung
- Den Steuersatz: z. B. 20 % in Österreich, 19 % in Deutschland
- Den Steuerbetrag: die daraus berechnete Umsatzsteuer in Euro
Beispiel (Österreich, Normalsteuersatz):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Webdesign laut Angebot | 1.000,00 € |
| zzgl. 20 % USt | 200,00 € |
| Rechnungsbetrag | 1.200,00 € |
Verkaufst du Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen (z. B. Bücher und Beratung), musst du das Entgelt nach Steuersätzen aufschlüsseln, also eine Summenzeile pro Satz ausweisen.
Welche Steuersätze gelten?
- Österreich: 20 % (Normalsatz), 13 % (z. B. kulturelle Leistungen, Tiere, Pflanzen), 10 % (z. B. Lebensmittel, Mieten zu Wohnzwecken, Bücher)
- Deutschland: 19 % (Normalsatz), 7 % (z. B. Lebensmittel, Bücher, ÖPNV)
Im Zweifel gilt: Der Steuersatz hängt an der Leistung, nicht an deiner Branche. Ein Grafiker, der ein Buch verkauft, nutzt für das Buch den ermäßigten Satz.
Wann du keine Umsatzsteuer ausweist
Es gibt drei große Fälle, in denen auf der Rechnung keine Steuer steht:
- Kleinunternehmerregelung: Du bist von der USt befreit und vermerkst das (AT: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, DE: § 19 UStG).
- Reverse Charge: Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über, z. B. bei B2B-Dienstleistungen ins EU-Ausland. Pflichthinweis: „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger".
- Echte Steuerbefreiungen: etwa innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhren ins Drittland, jeweils mit Hinweis auf die Befreiung.
In allen drei Fällen gilt: Hinweis statt Steuerbetrag. Eine Rechnung ganz ohne Erklärung, warum keine Steuer drauf ist, ist formal unvollständig.
Der teure Fehler: unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
Hier wird es ernst:
- Zu hohe Steuer ausgewiesen (z. B. 20 % statt 10 %): Du schuldest den ausgewiesenen Betrag, bis du die Rechnung berichtigst.
- Steuer ausgewiesen, obwohl du es nicht darfst (z. B. als Kleinunternehmer): Du schuldest die Steuer kraft Rechnungslegung, dein Kunde hat trotzdem keinen sicheren Vorsteuerabzug.
Die Regel ist bewusst streng, weil eine Rechnung mit Steuerausweis den Empfänger zum Vorsteuerabzug einlädt. Falsch ausgestellt heißt also doppelter Schaden: Du zahlst, und dein Kunde darf nicht abziehen.
Brutto- oder Netto-Preisangabe?
Im B2B-Geschäft sind Nettopreise üblich, die Steuer kommt auf der Rechnung dazu. Gegenüber Privatkunden gelten Preisangaben grundsätzlich als Bruttopreise. Wichtig für die Rechnung selbst: Netto, Steuersatz und Steuerbetrag müssen erkennbar bleiben, außer bei Kleinbetragsrechnungen, wo der Bruttobetrag plus Steuersatz reicht.
Fazit
Umsatzsteuer ausweisen heißt: richtiger Satz, sauber gerechnet, klar getrennt, oder eben ein korrekter Befreiungshinweis. Wer das systematisch macht statt händisch, vermeidet die zwei wirklich teuren Fehler: falscher Steuersatz und unberechtigter Ausweis.